Die Bannzäune, die Schuleck und das Falltor
Um zu verstehen, warum die Laufenseldener ausgerechnet vor den Toren Retterts feierten, muss man die kuriose politische Landkarte jener Zeit verstehen. Die Bannzäune waren keine Außengrenze zu anderen Orten, sondern trennten das eigentliche Kerndorf Rettert von seinen eigenen Feldern. Während im Dorf nassauisches Recht galt, gehörte das Umland - inklusive der eigenen Gemarkung - zum gemeinschaftlichen „vierherrischen“ Gebiet.
Ein Dorf, zwei Welten
- Innerhalb der Bannzäune (Nassau): Das eigentliche Kerndorf Rettert war von sogenannten Bannzäunen (einer dichten Hecken- und Palisadenbefestigung) umgeben. Hier galt nassauisches Recht, und die Verwaltung hatte uneingeschränkten Zugriff.
- Außerhalb der Bannzäune (Vierherrisch): Sobald man das Dorf durch eines der Tore verließ, befand man sich im "vierherrischen" Gebiet, das stark unter hessischem Einfluss stand. Die hessischen Leibeigenen aus Laufenselden waren hier rechtlich geschützt vor dem nassauischen Zugriff.
Ihre Bedeutung verloren die Zäune bereits ab etwa 1600 mit der zunehmenden Bebauung außerhalb der Befestigung, bis sie nach dem Übergang der gesamten Gemarkung Retterts an Nassau im Jahr 1775 endgültig aus dem Ortsbild verschwanden.
Spurensuche vor Ort
Noch heute lässt sich diese Grenze im Ortsbild von Rettert erahnen:
- Die Straße 'Zur Ringmauer' beschreibt bis heute den Bogen der alten Bannzäune, die damals knapp außerhalb an den „Spitzen Gärten“ vorbeiführten.
- Geht man die Hauptstraße hinunter, steht das Haus „Lorchs“ (Haus Meyer) noch exakt in der Fluchtlinie der einstigen Befestigung. Die Häuser darunter wurden erst nach dem Fall der Zäune (nach 1775) erbaut.
- Von der historischen 'Schuleck' folgt ein kleines Stichsträßchen dem Verlauf der alten Bannzäune, die damals geradeaus zum Ende der heutigen Neugasse führten.
- Genau an diesem Weg, zwischen Schuleck und Neugasse, befand sich das historische Falltor. Direkt davor lag das Flurstück "Fahler". Hier bauten die Laufenseldener ihre Buden auf und tanzten – sicher geschützt vor den nassauischen Beamten auf "neutralem" Boden. Für den rechtssicheren Zugang dorthin wurde 1904 im Grundbuch sogar ein im Neunjahresturnus wechselnder Weg über die privaten Grundstreifen von Adam Dormann und Justus Eberhardt festgeschrieben.
- Die Befestigungen verliefen weiter östlich des Hofes der Familie Gemmer bis zur Bundesstraße nach Holzhausen an der Heide. Dort sieht man an der Straßenböschung noch heute den Einschnitt des einstigen Hohlweges, der innerhalb der Bannzäune verlief.
- Von dort aus schloss sich der Kreis über den südlichen Bogen an den „Großenwiesen“ und den westlichen Verlauf entlang der „Waschbach“ wieder oben an der Straße „Zur Ringmauer“.