Das Rätsel um den Dreijahresrhythmus
Eine der Eigenheiten der Fahlerkerb ist ihr historischer Dreijahresrhythmus. Warum darf die Kerb nur alle drei Jahre gefeiert werden? Die Geschichtsforschung liefert hierfür unterschiedliche Erklärungsansätze – von der mündlichen Tradition bis hin zur harten Realität.
Das Bündnis der Nachbarn
Der mündlichen Tradition nach geht der Takt auf den gemeinsamen Kirchenbau zurück. Neben Laufenselden sollen auch die Nachbarorte Obertiefenbach und das kleine Roth beim Bau geholfen haben. Als Dank wurde vereinbart, dass alle drei Orte abwechselnd – also in einem dreijährigen Turnus – ihr Kirchweihfest auf Retterter Gemarkung feiern durften. Da die anderen beiden Orte ihr Recht später verfallen ließen, blieb am Ende nur Laufenselden mit seinem angestammten Festjahr übrig. Für diese Erklärung gibt es allerdings keine schriftlichen Belege und die Schilderungen aus den Jahren 1577, 1614, 1656 und 1659 sowie aus dem 18. Jahrhundert passen rechnerisch nicht in ein solches dreijähriges Raster.
Die Dreifelderwirtschaft
Als der sonntägliche Tanz im Dorf ab 1715 durch den nassauischen Pfarrer verboten wurde, entfiel die Kopplung der Fahlerkerb an die Sommerkirb und die Retterter Bauern erlaubten nur noch im Brachjahr, dass der Acker am Fahler als Tanzplatz genutzt wird, nicht aber wenn dort wertvolles Getreide wächst.
- Jahr 1: Wintergetreide (Anbau)
- Jahr 2: Sommergetreide (Anbau)
- Jahr 3: Brache (Ruhephase)
Bei Getreideanbau war das Betreten der Äcker zum Schutz der Ernte streng verboten (Flurschutz). Laut einem Bericht des Miehlener Amtsverwesers Vietor von 1777 durften die Laufenseldener nur noch im Brachjahr (alle drei Jahre) ihre Tanzböden und Festbuden auf dem Feld aufbauen, um keinen Schaden anzurichten.
Die Staatliche Kirmesregulierung
Gleichzeitig versuchte die nassau-usingische Regierung um 1750 aktiv, die Anzahl der ausschweifenden Volksfeste im Land einzudämmen. Die Verwaltung legte ein Modell vor, das die Gemeinden der Herrschaft Idstein in drei Klassen einteilte, damit diese nur noch im dreijährigen Wechsel feierten (wie es heute noch die Bornkerb in Dörsdorf, Eisighofen und Berghausen zeigt).
Ein Zusammenspiel von Pflicht und Tradition
Spätestens im 18. Jahrhundert wurde die Fahlerkerb in einen Dreijahresrhythmus überführt. Die Tradition der Fahlerkerb konnte nur im Einklang mit der Natur und den staatlichen Regularien fortgesetzt werden. Als im 19. Jahrhundert die Dreifelderwirtschaft und die Kirmesregulierung endeten, blieb der Dreijahrestakt als stolzes, historisches Relikt in den Köpfen lebendig.