Die Kirchbaulegende und der Retterter Markt

Die Erzählung zur Entstehung der Fahlerkerb besagt, dass die Laufenseldener beim Wiederaufbau der abgebrannten Retterter Kirche tatkräftige Nachbarschaftshilfe leisteten. Aus Dankbarkeit, so die Legende, gestand die Gemeinde Rettert den Helfern das ewige Recht zu, alljährlich auf der Retterter Gemarkung ihr Kirchweihfest abzuhalten.

Die Fahlerkerb zu Rettert - Urkunde
Illustration aus „Die Fahlerkerb zu Rettert“

Legende und historische Wirklichkeit

In den nassauischen Kirchenbüchern und Gemeindearchiven fehlen heute schriftliche Belege, die ein solches Recht aufgrund eines Kirchbaus stützen. Ein entscheidender Grund für das Fehlen von Dokumenten könnte der verheerende Brand im Jahr 1691 in Laufenselden gewesen sein, bei dem fast das gesamte Gemeindearchiv den Flammen zum Opfer fiel. Die Laufenseldener betonten bei späteren rechtlichen Auseinandersetzungen stets, dass sie die schriftlichen Belege vor dem Brand besessen hatten. Die mündliche Überlieferung der Kirchbaulegende bietet eine mögliche Erklärung, warum die Laufenseldener während des Retterter Marktes und der Sommerkirb ein offiziell dokumentiertes, eigenes Marktrecht besaßen.

Die erste schriftliche Erwähnung der angeblichen Kirchbauhilfe stammt bereits vom 29. April 1605, als es auf dem Retterter Kirchhof zu einem heftigen Streit zwischen nassauischen Einwohnern und hessischen Untertanen kam. Als die Nassauer drohten, die Hessen zu vertreiben, hielt der hessische Leibeigene Soepges Claß trotzig dagegen und rief in die Menge, die Kirche gehöre ihnen genauso – denn wer wisse schon, „ob sie dieselbe nit eben so wol, alß die Nassauwisch[en] hett[en] helfen Bauwen“.

Die Entstehung der Fahlerkerb

Der historische Retterter Jahrmarkt und die Sommerkirb (traditionell um den Laurentiustag am 10. August) wurden im Ortskern von Rettert gefeiert. Im Volksmund trug dieses Fest in der Erntezeit auch den Namen „Pflaumenkirb“ oder "Quetschekerb". Gemäß dem eigenen Marktrecht feierten die Laufenseldener gleichzeitig ihr eigenes Fest. Dabei blieb man zum Feiern auf der vierherrischen Seite auf dem "Fahler"-Feld, um sich dem Einfluss der Nassauischen Obrigkeit zu entziehen. Die Fahlerkerb war entstanden!

Bereits für das Jahr 1577 ist belegt, dass der hessische Schultheiß von Nastätten einen Anteil der Marktgelder einzog. Damit zeigt diese frühe Urkunde, dass das bunte Markttreiben schon damals außerhalb der Bannzäune auf vierherrischem (hessisch beeinflusstem) Boden stattfand.

Als im Dorf die Sommerkirb um 1715 wegen strenger Tanzverbote und der Jahrmarkt um 1804 wegen Ausschweifungen und sinkender Einnahmen zum Erliegen kamen, hielten die Laufenseldener hartnäckig an ihrem "Gewohnheitsrecht" fest. Sie feierten die Fahlerkerb einfach weiter - bis heute.

Die Erzählungen aus der traditionellen Kirchbaulegende und dem urkundlich belegten Jahrmarkt gehören untrennbar zusammen und erzählen die Geschichte einer jahrhundertealten, nachbarschaftlichen Verbindung.